20. April 2024

Energie – Rückkauf des Energie-Netzes

eine Grundsatzfrage was in der Diskussion über das Volksbegehren schief läuft: Worum geht es wirklich? Als die EU ein Gesetz zur Privatisierung der Wasserversorgung vorlegte, war die Empörung einhellig.

Schnell waren die nötigen Unterschriften für ein europaweites Volksbegehren zusammen! Wie kann man nur die öffentliche Wasserversorgung von den Gewinninteressen privater Geldanleger abhängig machen, die, wie die Erfahrung lehrt, mehr das schnelle Geld als eine sichere und nachhaltige Sicherstellung eines lebensnotwendigen Grundelements im Auge haben?

Monopole gehören unter öffentliche Kontrolle!

Die prinzipiell richtige Annahme, dass ein eigenverantwortlicher Unternehmer mit dem ihm anvertrauten Geld sorgfältiger und sparsamer umgeht als fast unkündbare Beamte, findet da ihre Grenzen, wo sich wirtschaftliche Macht monopolistisch zusammenballt.

Das gilt für das Energienetz genauso, wie für das Wassernetz. Der Bürger darf weder staatlicher noch privater Willkür ausgeliefert sein.

Die Initiatoren haben die ordnungpolitisch gebotene Korrektur einer Fehlentscheidung des Senats ideologisch überfrachtet

Zu Recht weist das Kartellamt darauf hin, dass damit eine Steuerung der „Energiewende“

rechtlich nur minimal möglich ist. Es geht einzig und alleine darum, schrankenlose Gewinne der Energiemonopolisten, wie sie Z.B. bei der Vermarktung von Fernwärme entstehen, zu verhindern. Die transparente Versteigerung der Nutzungsrechte, wie es europäisches Wettbewerbsrecht verlangt, beugt gleichzeitig einem Machtmissbrauch der Regierung vor.

Die Humanwirtschaftspartei warnt:

Der Rückkauf der Netze ist keine Entscheidung nach Kassenlage, sondern eine Grundsatzfrage.

Genauso, wie beim unvermehrbaren Boden muss dem Bürger ein fairer Zugang zu nur einmalig vorhandener Ressourcen gesichert werden. Am nachhaltigsten ist der jeweilige Rückkauf, zumal, wenn sich der Rückkauf durch die Netzeinnahmen selbst finanziert.

Deshalb ein klares ja zum Netzrückkauf

HB

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