Hier ist der Beweis für die Satzungsverstöße der EZB. Das Geld, das die EZB ausgegeben hat, hat sie nicht selbst aus dem Nichts geschöpft sondern sich aus dem Pool der Landeszentralbanken geliehen.
Die Deutsche Bundesbank haftet mit 27% . Das Entscheidende ist, dass Herr Weidner dies nicht wollte und gegen die Anleihe der EZB gestimmt hat – er wurde von den übrigen Zentralbankmitgliedern überstimmt.
Diese gehören bekanntermaßen nicht dem Deutschen Bundestag an und können rechtlich nicht über eine Haftung der Bundesrepublik entscheiden. Ein klarer Verstoß gegen das Demokratieprinzip – das Bundesverfassungsgericht entscheidet nach der Wahl
Was passiert, wenn ein Teil der Anleihen uneinbringlich ist (Schuldenschnitt !) Dann haftet die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der EZB und gegenüber dem ESM und gegenüber dem ESFM. Das Haushaltsvermögen wird damit über mehrere Jahre aufgesogen und wir leben im luftleeren (geldleeren) Raum.