25. April 2024

Der (Geheim-) Code Merkel

Das Bundesverfassungsgericht führte in seinem Beschluß vom 21. Oktober 1987, dem sogenannten TesoUrteil, aus: “Es war die politische Grundsatzentscheidung des Parlamentarischen Rates, nicht einen neuen Staat zu errichten, sondern das Grundgesetz (GG) als Reorganisation eines Teilbereiches des deutschen Staates … zu begreifen. Das Festhalten … an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates ist normativer Ausdruck … dieser Grundentscheidung … Der Senat hat aus dem Wiedervereinigungsgebot … auch ein Wahrungsgebot abgeleitet, alles zu unterlassen, was die Vereinigung vereiteln würde … Aus dem Bewahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.”

In einer früheren Entscheidung des BVerfG (BVGUrteil vom 19. 5. 1953 heißt es zu Artikel 116 GG) heißt es: “Deutscher ist, wer sich zum deutschen Volkstum bekennt, sofern dieses Bekenntnis durch Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.”

Über die Bedeutung des Begriffes Volk in den juristischen Wissenschaften hat sich der Innsbrucker Völkerrechtler Professor Veiter wiederholt geäußert. Er definiert (Th. Veiter, Deutschland, deutsche Nation und deutsches Volk, in Politik und Zeitgeschichte, Beilage zu “Das Parlament” 23, 1973 B 11, S. 3):

“Volk ist eine Abstammungsgemeinschaft (Generationengebilde), bei welcher zum naturhaften Element der Abstammung noch das Element der geistigen Zielrichtung kommt. Der Begriff deutsches Volk ist trotz seiner ausdrücklichen Nennung im GG nicht nur ein Rechtsbegriff, sondern ein über die Staatgrenze hinaus gebundener ethischer Begriff”.

Hieraus folgt zweierlei: Die von der CDU/CSU und jetzt von der großen Koalition betriebene Europapolitik hat ihre verfassungsrechtliche Grenze an dem Punkte erreicht, an dem politische Entscheidungen nicht mehr dem Erhalt und der Wahrung der Volksidentität Deutschland dienen weil sie nach dem Motto „Europa über alles“ von dem Ehrgeiz beflügelt sind,  Europa notfalls auch auf Kosten der Volksidentität und des damit verbundenen Volkswohles zu entwickeln –  Art 23 GG (europäisches Einigungsgebot) stellt diesbezüglich kein Paradoxon auf,  denn dieser reformierte Verfassungsgrundsatz gebietet Gleiches mit Gleichem administrativ nur unter Voraussetzung zu verbinden, dass der volle Grundrechtsschutz gewahrt wird. (Dazu gehören auch die in Ausgestaltung des GG ergangenen Entscheidungen des BVerfG) .    
Zum anderen  folgt daraus, dass eine wie immer geartete und mit dem politischen Leitsatz „ Wir schaffen das“ gekennzeichnete Flüchtlingspolitik die Identität des deutschen Staatsvolkes nicht gefährden darf und nur insoweit zulässig ist,  wie durch vernünftige und bezahlbare Integrationsleistungen Flüchtlinge derart integriert werden können, dass sie den Bewahrungsrundsatz nicht verletzten und Bewahrungspflichten gegenüber der deutschstämmigen Bevölkerung nicht vernachlässigen (Gerechtigkeitsgebot)

Dieser Grundsatz wird durch eine an Obergrenzen nicht orientierte Flüchtlingspolitik verletzt, weil es keine vorausschauenden wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, ob sich diese hohe Zahl der Flüchtlinge ohne Störung des sozialen Friedens und des volksdeutschen   und generationsübergreifenden Zusammenhaltes (Bewahrungsgrundsatz)  integrieren läßt. Eine ins  Blaue hinein betriebene Einwanderungspolitik ist irrational und unmenschlich, dem eigenen Volk  und auch den Flüchtlingen gegenüber ! Sie ist schlicht gesagt verfassungswidrig und berechtigt nach Art. 17 GG zum Widerstand. Hierbei ist freilich nicht der Widerstand gegen Menschen gemeint, sondern ein Widerstand gegen Träger politischer Unrechtsentscheidungen von elementarer Bedeutung.

Der  Gruppe Kauder/Merkel geht es möglicherweise um etwas ganz anderes – Deutschland oder die deutsche Volksidentität spielt hierbei keine Rolle mehr:

Die Vereinten Nationen fordern für die EU-Länder wie Deutschland, Frankreich und Italien einen »Bevölkerungsaustausch« mit Migranten aus Nahost und Nordafrika. Offenkundig ist der Asyl-Tsunami von langer Hand geplant.  In dem erst jetzt bekannt gewordenen UN-Bericht  der Bevölkerungsabteilung der UN (UN Population Division) aus dem Jahr 2001 »Replacement Migration« (ST/ESA/SER A./206) wird die Öffnung Deutschlands für 11,4 Millionen Migranten gefordert, auch wenn das innerhalb Deutschlands zu sozialen Spannungen (»rise to social tensions«) führen werde.  Über „Old Germany“  enthält der Bericht folgende Passagen. :  Der Kampf gegen Widerstände in der Bevölkerung beim Bevölkerungsaustausch sei jedoch erforderlich, um Wirtschaftswachstum zu erzielen. Das alles diene den Interessen der Industrie. Weltweit unterstützen Wissenschaftler dieses Ziel.
Auch Jim Yong Kim, Präsident der zur UN gehörenden Weltbank, hat im Oktober 2015 verkündet, dass der »Bevölkerungsaustausch« in Europa ein »Motor des Wirtschaftswachstums« werde (»engine of economic growth«), um mit allen Mitteln im Sinne der Weltwirtschaft den demografischen Wandel zu bekämpfen.

Man muss dazu wissen, dass die Bundesregierung für jeden Asylanten mit (mindestens) zwei Familiennachzüglern rechnet. Die Rechnung lautet also: 2014 gab es insgesamt 300 000 Asylanten (das sind mit Nachzüglern etwa 900 000).
2015 werden es deutlich mehr als eine Million (mit Familiennachzug also mindestens drei Millionen) sein und für 2016 rechnet man mit ähnlich hohen oder gar noch steigenden Zahlen (also abermals inklusive Nachzug mindestens drei Millionen Menschen. Es können aber auch leicht vier oder fünf Millionen Menschen werden.

Fazit:

Die Einwanderungs- und Bevölkerungspolitik ist kein Akt der Menschlichkeit sondern dient der Sicherung des  Wirtschaftswachstums der westlichen Ökonomien nach den monetären Gesetzen des Kapitalismus –  Wachstum durch Verschuldung und Vermehrung der Schuldner.  Durch die Inkorporierung von Bevölkerungsgruppen anderer Kulturbereiche  wird zudem der Anpassungsdruck auf  Eliten anderer Kulturbereiche erhöht,  die eine andere Wirtschaft nach anderen Maßstäben betreiben und der Welt Alternativen anbieten können, die erwägenswert sind, beispielsweise weil sie die ökologischen Folgen ihres ökonomischen Handelns besser bewältigen und eine Wirtschaft im Einklang mit der Natur betreiben.  Diese laufen über die Sogwirkung des  Familiennachzuges Gefahr, ihre Basis zu verlieren.  Dies wird den internationalen Terrorismus eher befördern als ihm wirksamen Einhalt gebieten.  Andererseits werden von den  unter Anpassungsdruck stehenden und von Sozialleistungen langfristig abhängigen Einwanderer und Flüchtlinge  keine ernsthaften Gefahren für die kapitalgesteuerten Machteliten der westlichen Ökonomien ausgehen, denn diese haben es in der Hand, den Sicherheitsapparat auszubauen und verfügen dazu über die erforderlichen Investitionsmittel (Steuern) . Zur Bescheidenheit gezwungene Minderheiten, die an der politischen Willensbildung nicht beteiligt sind, haben es ohnehin schwer sich Gehör zu verschaffen. Im Nebel menschlicher Hilfeleistungen verstummen die Interessen der Hilfeempfänger und zwingen sie zur fortwährenden kniefälligen Dankbarkeit !

 Hartwig Meyer (Bundesvorstand und Mitglied des Landesverbandes Berlin-Brandenburg)
Dieter Müller (Bundesvorstand und Mitglied des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen)
 

Sag es weiter, teile es!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert