26. April 2024

Deutsch-Türkische Freundschaft, äh – Unterwerfung?

Streitpunkt ist nicht nur die Frage: Was ist, und vor allem was darf Satire?
[vsw id=”NYn4ezZL4u8″ source=”youtube” width=”425″ height=”344″ autoplay=”yes”]
Für den Fall, das Satire mit Kritik verbunden ist, muss sich der Satiriker überlegen, wen er da kritisiert. Potentaten aus dem Morgenland stehen da auf der Not-to-do Liste. Man denke da nur an Rudi Carell und sein Damenschlüpfer-Attentat auf den Ayatollah während seiner Tagesshow.
Auch wenn am Anfang dieser Affäre nur um eine Satire ging, zeigt sich jetzt in der Folge hier grober politischer Unverstand der deutschen Regierung.
Der vom StGB übernommene Tatbestand des § 103 wurde mit dem  Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 eingeführt und hat vorstaatlichen Charakter. Er diente dem Ehrschutz von Personen, die in der Monarchie mit der kaiserlichen Familien verwandt waren und im Ausland hohe Posten (meist diplomatische) Funktionen bekleideten oder ebenfalls Mitglieder einer konstitutionellen oder repräsentativen Monarchie waren.
Diese Vorschrift heute anzuwenden wäre ein absoluter Anachronismus, quasi ein Rückfall in autoritäre Strukturen vordemokratischer Zeit.
Frau Merkel erklärt, dass diese Vorschrift schnellstmöglich abgeschafft werden soll, überflüssig ist, ermächtigt die Strafverfolgungsbehörden aber dennoch diese Vorschrift im Falle Böhmermann anzuwenden, die mit einem weit höheren Strafrahmen belegt ist als § 185 StGB. Dies ist mit einfacher Logik nicht zu begründen.
Da Erdogan durchaus den Schutz des einfachen Beleidigungstatbestandes gem. § 185 StGB genießt, der sogar in qualifizierter Form des § 186 StGB (öffentliche Verunglimpfung) zur Anwendung kommen könnte,  hätte die Angelegenheit auch nach dem derzeitigen modernen (internationalen) deutschen Strafrecht gewürdigt werden können.  Herrn Erdogan wegen des erhöhten Strafrahmens des § 103 StGB besser zu stellen als einen Normalbürger im In-und Ausland verrät die doppelzüngige und scheinheilige Handlungsweise von Frau Merkel in der Flüchtlingspolitik. Erst „herzlich willkommen“ , dann Geschenke an einen korrupten Despoten und  Menschenrechtsverletzter nach afrikanischem Muster,  um der eigenen fragwürdigen Politik gegenzusteuern – so handeln Doppelagenten der Geheimdienste und keine gewählten Politiker.  Frau Merkel steht nun mit Erdogan auf gleicher Stufe.
Herzlich Willkommen in Ankara an der Spree.
HM / HH
 

“Wenn du wissen willst, wer dich regiert, finde heraus wen du nicht kritisieren darfst”  (Sprichwort)

 

Sag es weiter, teile es!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert