19. April 2024

Abschaffung der Armutsdiskriminierung

Vorschlag des HUWI Landesverband Berlin-Brandenburg

Die SPD will weitere Mietrechtsreformen auf dem Weg bringen, um den horrenden Mietanstieg in einigen Regionen in Deutschland  – in Berlin stieg die Miete im vergangenen Jahr um 30%  – in den Griff zu bekommen. Man darf gespannt sein, was den Genossen dazu einfallen wird, ob das Problem vertagt, ausgesessen wird oder es lediglich  als Wahlkampfthema dient.

Ich fürchte, dass dieses Problem allenfalls mit kleineren Makulaturmassnahmen bedacht wird, die nicht helfen, weil das  Kind schon in längst in den Brunnen gefallen ist., Es fiel in den Brunnen, weil es Städte und Gemeinden schlicht verschlafen haben, den sozialen Wohnungsbau rechtzeitig wieder zu beleben. Attraktiver erschien es den Bürgermeistern, und Oberstadtdirektoren nach den Millionären in Deutschland und in Europa Ausschau zu halten, haben städtische/gemeindliche Grundstücke im neolibralen Eifer Firmen meistbietend veräußert, die mit dem Kapital von Anlagefonds arbeiten und nur eines können – den Profit so weit nach oben zu treiben wie es eben nur geht.  Das fängt schon bei den Gestehungskosten von mindestens 10,50 Euro/qm an – unbezahlbar für diejenigen, die auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind (Aufstockerleistungen).

Wir haben in Deutschland jetzt ein ganz anderes Problem, nämlich die schnell ansteigende Zahl der Obdachlosen unter den sich Personen befinden die einen Job haben aber die Miete für eine Wohnung nicht mehr aufbringen können. Sie übernachten auf Campingplätzen oder in Wohnmobilen an wechselnden Standorten.

Die Zahl wird jetzt auf 300.000 deutschlandweit geschätzt. In Berlin sind es allein 60.000. Diese Menschen bewerben sich zwar um Wohnungen, werden aber abgewiesen, weil sie den Wettlauf mit den sog.  Besserverdienenden nicht mehr gewinnen können, denn ihre ergänzenden Sozialleistungen  (Aufstockerleistungen) lassen es nicht erwarten, dass sie so schnell steigen, wie beabsichtigt ist, die Miete und die Nebenkosten in die Höhe zu treiben. Londoner Verhältnisse sind daher in Frankfurt/Main, Köln Düsseldorf, Hamburg und Berlin vorprogrammiert. Schon macht eine neue Diskriminierungsformel die Runde: Wohnungen dürfen nur noch an denjenigen vermietet werden, dessen Haushaltseinkommen die Bruttomiete um 60% übersteigt !

Selbst Wohnungsbaugesellschaften, die mit öffentlichen Mitteln sozialen Wohnungsbau betrieben haben oder wegen ihrer Gemeinnützigkeit steuerbegünstigt sind oder genossenschaftlichen Strukturen aufweisen,  nehmen auf diese Klientel keine Rücksicht mehr.

Hier besteht dringender Handlungsbedarf !

Der Handlungsbedarf fängt wie immer ganz oben am Kopf an. Es muss bei den Investoren und Wohnungsmonopolisten das Bewusstsein für die Sozialverträglichkeit ihrer Investition und wirtschaftlichen Handlungsweise mit gesetzlichen Mitteln gestärkt werden, die den sozial Benachteiligten eine sichere juristische Handhabe gibt, dass ihre elementaren Bedürfnisse bei ihrer Bedarfsnachfrage nicht übersehen wird.

Da Appelle nichts nützen schlägt der Landesverband der Humanwirtschaftspartei Berlin-Brandenburg vor:

Das allgemeine Gleichstellungsgesetz wie folgt zu ändern:

  • 1 Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität oder Armut zu verhindern oder zu beseitigen.
  •  1a Arm ist wer zur Deckung seines Lebensbedarfes auf Sozialleitungen ganz oder teilweise angewiesen ist oder darauf einen Anspruch hat.

Sodann ist der Katalog der Benachteiligungshandlungen gem. § 2 AGG Abs. 1 Ziff 8 AGG wie folgt zu ändern

  1. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die dem Markt zur Verfügung gestellt werden, einschließlich von Wohnraum. 

Mit diesen Änderungen ist das  Problem freilich noch nicht beseitigt – der Ansatz der Humanwirtschaftspartei ist weitergehender –  aber diese verleihen den Bürgerinnen und Bürger klagbare Rechte und begründet Schadenersatzansprüche, wenn ihnen Güter und Wohnraum allein deswegen vorenthalten wird, weil Besserverdienenden der Vorrang eingeräumt wird.

Hartwig Meyer

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Ein Gedanke zu “Abschaffung der Armutsdiskriminierung

  1. Wir sollten die Armen nicht der Hilfe durch den Staat mit seinen staatlichen Wohnungsbauprogrammen und seinen Sozialgesetzgebungskunststücken überlassen sondern sie auf die Freiwirtschaft hinweisen.
    Die angeprangerten Preissteigerungen sind lagebedingt und damit ein Fall für die Freilandreform.
    Statt magerer Gesetzesänderungen Vollkost durch Freiwirtschaft!

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