28. März 2024

Vermummungsverbot in Belgien und Werbeauftritt türkischer Politiker in Deutschland

Nicht böse werden, wenn der Europäische Gerichtshof bzw. der Europäische Menschengerichtshof beides kippt, und die Vermummung in Belgien als auch den werbenden öffentlichen Auftritt von türkischen Politikern in Deutschland und den Niederlanden als mit den Menschenrechten der Europäischen Menschenrechtskonvention im Einklang sieht und damit gestattet.
Die Türkei ist nicht irgendwer aus der Dritten Welt sondern unterhält besondere völkerrechtliche Beziehungen zu den Mitgliedsländern der EU (Assoziierungsabkommen). Sodann hat die Europäische Menschenrechtskonvention über die Bindung der Unterzeichnerstaaten eine völkerrechtliche Strahlkraft, ähnlich dem Menschenrechtspakt der UNO,  in andere Staaten so dass sich der oder diejenige darauf berufen kann, der sich in einem Vertragsstaat aufhält, sei es aus politischen sei es aus privaten Gründen. In Deutschland ist noch beides erlaubt. Ein Einreiseverbot für Politiker wurde nur in den Niederlanden verhängt und könnte als Umgehung des europäischen Rechtsschutzes mit den Mitteln der Diplomatie gewertet werden. Eine Grenze könnte nur durch den ordre public gezogen werden, wie dies in Deutschland zur Zeit geschieht, wo die feuerpolizeiliche Zulässigkeit für Grosskundgebungen in geschlossenen Räumen in Frage gestellt wird. Das Bundesverfassungsgericht wird hier wahrscheinlich  eines Besseren belehrt werden, was in der Vergangenheit schon öfters passiert ist und was Roman Herzog der Europäischen Gerichtsbarkeit stets angekreidet hat. Dies ist  dann nicht notwendigerweise ein Widerspruch, weil das Bundesverfassungsgericht nur unter Heranziehung der nationalen Rechtsquellen entscheidet (Solange-Beschluss)  Die Auslegung europäischen Rechts ist allein die Domäne der europäischen Gerichtsbarkeit.
In der Frage des Vermummungsverbot ist es wahrscheinlich, dass die vom BVerfG vorgegebenen Grundrechtsschutz einen europäischen Wiederhall findet und die in der Öffentlichkeit getragene Kleidung als sichtbarer Akt der freien Religionsausübung gewertet wird.
Wenn man einmal mit der Globalisierung beginnt und diese mit Rechten versieht, wie das in Europa bedenkenlos geschehen und in Deutschland von den Grünen  ideologisch vehement propagiert worden ist, kann man davon nicht mehr zurück. Es ist wie ein Flaschengeist, den man durch Entfernung des Korkens in die Freiheit entlassen hat. Ob dadurch die nationalen Volksidentitäten und Traditionen aufgelöst werden scheint juristisch unbeachtlich. Wir erleben in Europa eine doppelte Globalisierung – die Egalisierung der wirtschaflichen und rechtlichen Verhältnisse durch die europäische Integration und die Egalisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch die globalen Strukturen Handels und des Kapital- und Finanzmarktes, dem jetzt die Menschen folgen. Das war alles vorauszusehen. Trump ist daher ein Anachronismus, der sich schnell überlebt und nur auf Dummheit beruht. In Deutschland ist dies besonders schmerzlich, weil wir nach der Wiedervereinigung erst die Möglichkeit gewonnen haben, eine neue Volk-Staat- Identität zu definieren, die uns mit dem 2+4 Vertrag verliehen worden ist. Diese wiedergewonnen Identität wird zwar am Tag der deutschen Einheit jährlich gefeiert, ist durch das Diktat des Euro und die Migrationspolitik konterkarriert worden. Das war zuviel in zu kurzer Zeit.
Wir müssen uns mit der Tatsache anfreunden, ob wir das emotional wollen oder nicht, dass die Identität von Volk und Staat in einer fortgeschrittenen Phase der Globalisierung nicht mehr besteht und die Traditionspflege in das Private verlagert wird.  Vielleicht liegt hier der Schlüssel zu dem sozialpsychischen Phänomen der Reichsbürgerbewegung.  Aussteigen aus der EU nützt nicht mehr, denn die völkerrechtlichen Menschenrechtsbindungen werden dadurch nicht aufgehoben, die Rechtsdurchsetzung wird nur schwieriger.
 
Hartwig Meyer

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Ein Gedanke zu “Vermummungsverbot in Belgien und Werbeauftritt türkischer Politiker in Deutschland

  1. Köln, 15.3.2017
    Die religiösen, kulturellen, nationalen und ethnischen Kräfte werden bei Freiwirtschaft, der denkbar größten Globalisierung, von Machteinflüssen staatlicher und ökonomischer Monopole befreit: sie werden Angelegenheiten des einzelnen Menschen, sie werden Privatangelegenheit souveräner Bürger.
    Das Ergebnis wird von der Natur der Menschen und ihrer Umgebung bestimmt und muß keinesfalls in allgemeiner Gleichmacherei enden.
    Hans Kadereit

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