28. April 2024

Freiland

ist der (friedlich!) in öffentliches Eigentum überführte Boden. Die Nutzung des Freilandes bleibt jedoch gegen Zahlung einer Pacht in privater oder genossenschaftlicher Regie. Die Pacht – gewissermaßen als abgeschöpfte Bodenrente – fließt der Allgemeinheit zu. Dieses Vorgehen bezieht sich auch auf alle unvermehrbaren natürlichen Güter (Resourcen) dieser Erde,
Freiland ist eine Voraussetzung für die  Umsetzung des Freigeldes.