14. April 2026
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Freiland

ist der (friedlich!) in öffentliches Eigentum überführte Boden. Die Nutzung des Freilandes bleibt jedoch gegen Zahlung einer Pacht in privater oder genossenschaftlicher Regie. Die Pacht – gewissermaßen als abgeschöpfte Bodenrente – fließt der Allgemeinheit zu. Dieses Vorgehen bezieht sich auch auf alle unvermehrbaren natürlichen Güter (Resourcen) dieser Erde,
Freiland ist eine Voraussetzung für die  Umsetzung des Freigeldes.

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