25. April 2024

Impfzwang im Arbeitsverhältnis

ein Beitrag und Vorschlag zur Herstellung der Waffengleichheit im Arbeitsverhälntnis, wenn das Impfmobbing zunimmt.

Arbeitgeber und die sie beratenden Juristen, insbesondere solche die bisher vehement für das Rechts auf körperlichen Unversehrtheit eingetreten sind, werden nun nicht mehr müde, in einem Arbeitsverhältnis stehende Bürger*innen vor den arbeitsgerichtlichen Konsequenzen zu warnen, wenn sie der Aufforderung ihres Arbeitgebers nicht Folge leisten, sich impfen zu lassen.
In vielen Fällen wird berichtet, dass Arbeitnehmer*innen bereits zu einem Personalgespräch geladen werden, in dem man ihnen klipp und klar darlegt, welche persönlichen Konsequenzen es für sie oder ihn hat, sich nicht impfen zu lassen.

Hierbei wird übersehen, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch das Recht umfasst, sich für eine andere Impfmethode zu entscheiden, als die derzeit praktizierte, denn weniger gefährliche Totimpfstoffe oder Impfstoffe mit monoklonalen Antikörper befinden sich in der Zulassungsphase.
Eine Kündigung dürfte daher bei denjenigen gewiss nicht gerechtfertigt sein, die dem Arbeitgeber erklären, dass sie sich impfen lassen wollen, wenn die neuen Impfstoffe zugelassen sind. Auch ein Impfzwang darf diese Entscheidungs- freiheit nicht außer Kraft setzen und wird zumindest in diesem Aspekt von der Rechtsprechung außer Kraft gesetzt werden. Um in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung bestehen zu können empfiehlt der Patientenschutz e.V. dem Arbeitgeber folgende Haftungserklärung vorzulegen.

Impfung gegen COVID 19 – Haftungserklärung

Als Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland und Bürger der europäischen Union nehme ich für mich die Beachtung der Menschenrechte gem. Art. 2 und 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention, gem. Art 1-3 der Europäischen Grundrechtecharta, sowie Art 1, 2, 3 ff des Grundgesetzes in Anspruch. Ich berufe mit auch auf den Nürnberger Kodex, den int. Pakt für bürgerliche Rechte der vereinten Nationen sowie den Beschluss des Europarates vom 27.01.2021 (Resolution vom 2361/2021) nachdem niemand gegen seinen Willen zu einer Impfung gezwungen werden kann und jeder direkte und indirekte Zwang unzulässig ist.
Die 47 Mitgliedsstaaten werden in der Resolution aufgefordert, vor der Impfung bekannt zu geben, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass nicht geimpfte Personen nicht diskriminiert werden dürfen.
Diese Rechtsgrundlagen sind auch in einem Arbeitsverhältnis von den Parteien zu beachten.

Die derzeit verfügbaren Impfstoffe sind nicht voll zugelassen. Sie bergen eine grosse Gesundheitsgefahr, sind nicht sicher, wirken nicht langfristig und können eine Übertragung nicht verhindern.

Die europäische Arzneimittelagentur EudraVigilance hat nach den Presseveröffentlichungen Verdachtszahlen über 600.000 teils schwere Nebenwirkungen und 25.000 Todesfällen bekanntgegeben. Ich bin gesund und möchte das derzeitige Risiko einer vorbeugenden Impfung mit genetischen Impfstoffen für mich und meine Familie nicht eingehen. Zum Nachweis einer fehlenden Infektion bin ich bereit, mich erforderlichenfalls regelmässig testen zu lassen. Ich behalte mir die persönliche freie Entscheidung vor, mich zu einem späteren Zeitpunkt impfen zu lassen, wenn Totimpfstoffe oder Impfstoffe mit monoklonalen Antikörpern zugelassen werden, die nicht genetisch wirken und die nach den mir zugänglichen Presseinformationen ein geringeres Nebenwirkungsrisiko bergen.

Um meinen Arbeitsplatz zu erhalten bin ich auf Wunsch meines Arbeitgebers jedoch bereit , mich mit den derzeit verfügbaren Impfstoffen impfen zu lassen, wenn mein Arbeitgeber nachfolgende Haftungserklärung zeichnet:
Im Falle einer von meinem Arbeitgeber verlangten und daraufhin von mir nachgewiesenen Impfung gegen COVID 19 insbesondere bei einer Erst, Zweit- und Boosterimpfung mit den derzeit verfügbaren Impfstoffen Moderna, Johnson und Pfizer-Biontech übernimmt mein Arbeitgeber für alle bei mir eintretenen Nebenwirkungen sowie im Todesfalle die volle uneingeschränkte Haftung für alle materiellen und immateriellen Schäden, die bei mir und meiner Familie daraufhin eintreten, sofern und soweit ich oder meine Familie dafür keinen Ausgleich von den Sozial leistungsträgern erhalte.

Ort, Datum ______________ ________________________________ Unterschrift des Arbeitgebers (Stempel)

www.rechtkurz.de.

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