10. Dezember 2024

Schutz vorm Verfassungsschutz

Reblog# via social Media


Alle Rechte bleiben beim Autor/Herausgeber des Artikels.
(ist als Zitat zu betrachten)

Eine Klage gegen den Verfassungsschutz? Wieso sollte man das tun? Gerade jene Institution, deren Aufgabe es ist, unsere Verfassung zu schützen, sollte doch anklagen – und zwar jene, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen. An vielen aktuellen Beispielen zum Verbot von mutmaßlich verfassungsfeindlichen Medien, kann man dies ja gut beobachten.

Doch was, wenn der Verfassungsschutz selbst gegen die Verfassung verstößt? Spätestens dann, wenn er Fakten verdreht, Recht auslegt, beugt oder sogar unsere demokratisch gesicherten Grundrechte ignoriert, sollte in einer Gewaltenteilung eine der drei bis vier Gewalten korrigierend einschreiten.

Im Fall der Klage von Peter Schindler ist dies die Jurisdiktion. Der Rechtsanwalt und Unternehmensberater klagt am Verwaltungsgericht Köln gegen nichts weniger als den Präsidenten des Verfassungsschutzes selbst, der in einer öffentlichen Aussage zum Russland-Ukraine-Krieg historische Tatsachen als „russisches Narrativ“ bezeichnet. Für Moderator Dirk Pohlman Grund genug, hier einmal genauer nachzufragen.

Visited 49 times, 1 visit(s) today
Sag es weiter, teile es!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert