9. Februar 2026

Das Grundgesetz verbietet Zensur

Eine Weiterleitung der Gemeinwohllobby

Kritik des US-Kongresses

Unser Grundgesetz verbietet grundsätzlich die Zensur, s. Artikel 5 GG, Zensur ist nur in den folgenden Fällen erlaubt: zum Schutze der Jugend und der persönlichen Ehre. Trotz dieser Tatsache erleben wir Entwicklungen, die diesen Vorgaben des Grundgesetzes systematisch zuwiderlaufen. Dazu bringen wir hier einige unerfreuliche Beispiele. 

Der US-Kongress geht (aufgrund der republikanischen Mehrheit) aktuell vehement gegen den EU-Zensurapparat vor. Der US-Kongress hat ein umfangreiches Dokument dazu kürzlich veröffentlicht. 

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Ein Abschnitt im US-Kongress-Dokument (Seite 85, s. Link unten) trägt den Titel: „Die Europäische Kommission hat Plattformen aufgefordert, US-amerikanische Inhalte im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu zensieren“. Darin wird beschrieben, wie die Kommission Informationen aus dem Internet löschen ließ.

Die EU-Kommission mischt sich aktiv auch in nationale Wahlen ein. Die Wahlmanipulation aus Brüssel ist nun für acht verschiedene Wahlen seit 2023 in diesem Dokument belegt.

Der DSA, das umstrittene EU-Zensurgesetz, wird als Werkzeug gegen „Desinformation“ oder „Hassrede“ bezeichnet, in der Praxis gehe es aber um legitime politische Debatten zu Themen wie Migration, Gender- und Klimapolitik. Der gesamte 113-seitige Bericht des US-Kongresses findet sich hier in Englisch. 

https://judiciary.house.gov/sites/evo-subsites/republicans-judiciary.house.gov/files/2026-02/THE-FOREIGN-CENSORSHIP-THREAT-PART-II-2-3-26.pdf

Neues Zensurgesetz 

Der Bundestag hat am 15. Januar ein Gesetz verabschiedet, das die Bestrafung von Verstößen gegen EU-Sanktionen massiv verschärft. Diese Sanktionen ohne rechtsstaatliches Verfahren wurden im Mai und Dezember 2025 auch gegen deutsche und Schweizer Publizisten von der EU verhängt. Gegen keinen der deutschen oder Schweizer Sanktionierten wurde bisher Anklage erhoben. Die Sanktionen beinhalten, dass das gesamte Vermögen eingefroren wurde und es verboten ist, mit den Sanktionierten Geschäfte zu machen oder ihnen finanzielle oder sonstige Vorteile zukommen lassen. Sie dürfen das EU-Land ihres Aufenthalts nicht mehr verlassen. 

Nach dem neuen Bundesgesetz sind künftig neben Honoraren oder Spenden alle Zuwendungen von Geld oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen strafbar, ebenso die Beihilfe zur Einreise von Sanktionierten in ein anderes EU-Land. Wer dagegen als Privatperson verstößt, wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. In schweren Fällen drohen sogar zehn Jahre Haft. Für Unternehmen drohen Geldbußen von mindestens acht Millionen Euro oder einem Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei schweren Verstößen sogar 40 Millionen Euro oder fünf Prozent. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die einheitliche Mindeststandards für Sanktionsverstöße vorschreibt.

Zensurstudie über Deutschland 

Die internationale gemeinnützige Organisation für digitale Freiheiten „Liber-net“ hat am 19. November 2025 ihren Bericht unter dem Titel „The Censorship Network: Regulation and Repression in Germany Today” (Das Zensurnetzwerk: Regulierung und Unterdrückung im heutigen Deutschland)  veröffentlicht. Die Datenbank der Organisation umfasst mehr als 330 Organisationen und Programme, die sich in Deutschland für die Kontrolle von Online-Inhalten einsetzen. Sie umfasst NGOs, akademische Zentren, Stiftungen, Thinktanks, Unternehmen und Regierungsbehörden und wurde zusammen mit dem Bericht veröffentlicht. Hier kann man die Studie runterladen. 

https://liber-net.org/wp-content/uploads/2025/11/de-report-de.pdf

In einer ausführlichen Untersuchung wurde das deutsche Zensurnetzwerk vollständig kartiert. 

Demnach ist Deutschland “Zensurhochburg“. 

Einladung zu nächstem Diskussionsforum

Wir laden herzlich zu unserem nächsten Diskussionsforum ein, das am 19. Februar um 19 Uhr stattfindet. Diesmal haben wir als Gast den Diplom-Betriebswirt (FH), Unternehmensberater, Finanzcoach und Wirtschaftsjournalisten Ulrich von Spannenberg.  

In seinem Vortrag „Das asoziale Geld- und Finanzsystem“ legt der Kapitalmarkt- und Wirtschaftsexperte Ulrich Schild von Spannenberg dar, warum die asozialen Entwicklungen kein Zufall sind, sondern tief in der Architektur unseres Geldsystems verankert liegen. Ein Abend für alle, die verstehen wollen, wie Geld tatsächlich funktioniert – und warum das Geldsystem keine Fehlkonstruktion ist, sondern systematisch auf Umverteilung von fleißig nach reich angelegt ist. Das Thema ist in Anbetracht der Bestrebung zur baldigen Einführung des digitalen Euro hoch aktuell. Wir bitten, wie immer, den Link zum Vortrag zu verbreiten. 

Link: https://us06web.zoom.us/j/83745195898?pwd=cuVzTD4WxCiykupPa9Feb3Lbg23sM1.1 

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Mit herzlichen Grüßen
Team Gemeinwohllobby und
Marianne Grimmenstein    

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