26. April 2024

Stillstand oder Neuverschuldung

Heraus aus dem Wirtschaftsstillstand ohne Neuverschuldung!

Wer unverschuldet, bzw. durch Anordnungen der Regierung, in existentielle Not gerät, hat Anspruch auf sofortige staatliche Hilfe. Das versteht sich von selbst. Darüber hinaus muss ein Abgleiten in eine schwere Wirtschaftskrise unter allen Umständen vermieden werden. Es genügt nicht, einfach nur Geld bereit zu stellen. Es muss auch sofort zum Einkauf benutzt werden, wenn der Zündfunke überspringen soll. Insofern sind Kaufgutscheine, die nur befristet gültig sind, eine zielführende Idee. Wie wäre es, wenn man die bisherigen Geldnoten nach und nach mit einem Verfalldatum ausstatten würde? Vollbeschäftigung und Dauerkonjunktur wären plötzlich keine Utopie mehr! Nach „Corona“ gehört alles Gewohnte auf den Prüfstand.

Nach dem Ende der Einschränkungen wird es nicht zuletzt darum gehen, die sozialen und finanziellen Folgen der Corona-Krise solidarisch zu schultern. Eine höhere Belastung der Einkommen würde aber sehr stark Arbeitnehmer und auch Selbständige treffen, die ohnehin an den Folgen der Corona-Krise zu leiden haben und wirtschaftlich wieder auf die Beine kommen müssen. Zu denken wäre an eine Vermögensabgabe oder Vermögenssteuer. Dem steht schon die Komplexität bei der Vermögensbewertung im Wege.


Die Lösung : „Der Bodensoli“

Gesamtwirtschaftlich sind Immobilien der mit Abstand wichtigste Vermögenswert, sie machen 87% des volkswirtschaftlichen Sachvermögens aus. ca.30 % einer Immmobilie bildet im Schnitt den Bodenwert ab, der sich mit der wirtschaftlichen Erholung wieder ohne eigenes Zutun erhöhen wird. Würde auf diesen Bodenwert (aktuell 5.000 Mrd.) 1% Abgabe gezahlt , ließe sich eine Pandemie-bedingte Neuverschuldung in 3,5 Jahren abtragen. Auch europäische Partner könnten solidarisch eingebunden werden, wie Ideengeber Prof. Löhr im weiteren ausführt.

HB

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