10. Oktober 2025

Demokratie oder Volksdemokratie?

Ist „unsere Demokratie“ schon eine „Volksdemokratie“?

Im Februar haben die Wahlen zum Bundestag stattgefunden. Für eine Partei war das Ergebnis sehr, sehr knapp. Knapp vorbei ist auch daneben. Sie flog raus. Kurz darauf wurde aber festgestellt, das von den wenigen fehlenden Stimmen noch einige per Zufall gefunden wurden. Knapp wurde knapper.

Eine Hochrechnung stellte dann die Theorie auf, bei einer Nachzaehlung könnte diese Partei doch die 5% geknackt haben und noch reinkommen.

In einer Demokratie würden sicherlich jetzt alle Verantwortlichen eine solche Überprüfung sofort in die Wege leiten. Und in “unserer Demokratie”? Die Freunde über das draußenbleiben der unerwünschten Konkurrenz ist da wohl größer. Mittlerweile ist ein halbes Jahr vergangen, ohne dass der Verdacht ausgeräumt werden konnte. Das lässt einen anderen Verdacht wachsen. Ist unsere Regierung eigentlich legitim oder wurde sie in Wahrheit gar nicht richtig gewählt und hat sich illegal ernennen lassen? So restriktiv wie die Politik der Kriegshetzer und des sozialen Abbaus durchgeführt wird scheint dies plausibel.

Aber eine illigetime Regierung ist in „unserer Demokratie“ ja wohl schwer vorstellbar. Nicht richtig gewählt, also eher diktatorisch, das gab es nach bundesdeutscher Lesart nur in einer Volksdemokratie. Allerdings war dort das Wahlergebnisse für die Regierung auch fast immer über 99%. Also absolut nicht mit diese Regierung zu vergleichen. 99% Zustimmung, was für eine Diktatur! Hieß offiziell ja auch Diktatur des Proletariats.

Zurück zum Anfang.

„Alleine von den ca 7500 durch die Wahlleiter im vorläufigen Wahlergebnis korrigierten Stimmen wurden 60 Prozent oder 4277 zu Gunsten des BSW korrigiert. Tausende weitere Stimmen des BSW lagern eventuell noch in den Wahlurnen, da es nicht geprüfte Anomalien und eine Stichprobe aus Nachzählungen gibt bei der etliche BSW-Stimmen hinzutraten. Ein Gesichtspunkt bei einer Nachzählung ist dabei auch die Knappheit des Ergebnisses wie das BVerfG bereits 1991 urteilte – sofern es dokumentierte Zählfehler gibt und die Mandatsrelevanz nicht allzu fernliegend ist.“

„Aber langsam kommt Bewegung in den Wahleinspruch: Vor ein paar Tagen hat sich die Kleinstpartei Bündnis Deutschland, der bei der Auszählung vielerorts fälschlicherweise Stimmen des Bündnis Sahra Wagenknecht zugerechnet wurden, für eine Neuauszählung der Bundestagswahl ausgesprochen: „Wir wollen keine Stimmen, die eigentlich dem BSW gehören.“ Nun befürwortet mit der AfD auch die größte Oppositionspartei eine positive Entscheidung über den Wahleinspruch, der bereits seit fast sechs Monaten beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags vorliegt. Wann machen die anderen Parteien endlich den Weg frei? Es wäre ein Armutszeugnis für die selbsternannte „demokratische linke Mitte“, wenn sie eine Neuauszählung verhindert, weil alle Fraktionen bei einem Bundestagseinzug des BSW Abgeordnetenmandate verlieren würden und die Regierung von Union und SPD dann keine parlamentarische Mehrheit mehr hätte. Es kann nicht sein, dass einer Partei der Einzug in den Bundestag verwehrt bleibt, die sehr wahrscheinlich von mehr als fünf Prozent der Wähler gewählt wurde. Was bei der jüngsten Kommunalwahl in NRW möglich war, muss auch bei einer Bundestagswahl möglich sein: eine zügige Neuauszählung bei knappen Ergebnissen!“

Egal wie man zu der Partei des BSW steht, allein der Verdacht von einer verfälschten Auszählung muß ausgeräumt werden. Sollte das BSW sich irren wäre ja alles ok, sollte das BSW Recht haben kann die Verhinderung der Wahlprüfung durch die Altparteien als gezielte Demokratiedemontage ausgelegt werden.

Wenn es also hier um Machterhalt und damit Machtmissbrauch geht dann ist unsere Demokratie nicht mehr wert als die Volksdemokratie der DDR.

Glaubhafte Demokratie muss über einer sich „unsere Demokratie“ nennenden stehen. Deshalb befürworten natürlich auch die Humanwirtschaftler das, was schon lange hätte geschehen sollen: eine sofortige Nachzählung der Stimmen.

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