23. November 2024

Eigentum und Besitz

Ein Beitrag von “Die Aufklärung” — übernommen aus Facebook

Erklärung zur Aufklärung

Zitat:

„Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: dies ist mein und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft.

Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte:

‚Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergeßt, daß die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.‘“

– Jean-Jacques Rousseau: Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen

Eigentum

Definition: Das Eigentumsrecht ist das umfassendste Recht an einem Gut.

Es beinhaltet das Recht, ein Gut zu besitzen, zu nutzen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verschenken oder anderweitig darüber zu verfügen.

Besitz

Definition: Der Besitz bezieht sich darauf, physisch die Kontrolle oder Nutzung eines Gutes zu haben, ohne notwendigerweise das umfassende Eigentumsrecht daran zu besitzen.

Eigentum ist also ungleich Besitz, weil Eigentümer mehr Verfügungsrechte hat als der Besitzer.

Beispiel Boden:

Eigentümer hat das Eigentumsrecht (per Recht und Gesetz gehört ihm das Stück Land, der Boden und alle sich dort befindlichen Ressourcen) und das Besitzrecht (er darf das Land nutzen wie er will).

Bei Verkauf oder Erbschaft übertragbar, dabei wechselt Eigentum den Eigentümer.

Der Eigentümer kann sein Eigentum auch verpachten oder vermieten.

Hierbei wechselt das Eigentum den Besitzer, es bleibt aber Eigentum des Eigentümers.

Hier werden nur Nutzungsrechte ausgetauscht.

Der Eigentümer hat das Recht die Nutzungsrechte des Besitzers (andere Person) aufzuheben.

Der Besitzer hat nur das Recht auf die im Pacht- oder Mietvertrag vereinbarten Leistungen.

Wenn ein Eigentümer sein Eigentum selber nutzt ist er auch gleichzeitig Besitzer.

Wenn der Eigentümer sein Eigentum nicht selber nutzt (z.B. weil es es nicht braucht) kann er es verpachten oder vermieten und wird damit zum Verpächter oder Vermieter.

Der neue Besitzer wird zum Pächter oder Mieter.

Der Eigentümer kann von seinem Besitzer profitieren und passt seine Pacht oder Miete den Bodenerträgen und dem Bodenwert an.

Der Besitzer kann das nur bedingt machen.

Er kann z.B. Untermiete vergeben.

Hier konkurriert Nutzen des Besitzers und Bedienung der Pacht oder Miete des Eigentümers.

Die Untermiete kann die Bedienung des Eigentümers nie komplett abdecken, weil dem Besitzer immer größere Kosten entstehen, da er auf seine Nutzung verzichtet.

Als Konsequenz hätte sich der Besitzer das Pachten oder Mieten sparen können.

Das Konzept Eigentum:

Eigentum ist aus natürlicher Sicht nur ein abstraktes Konzept, dass nur ökonomisch und gesetzlich relevant ist.

Dasselbe trifft auch auf den Besitz zu.

(Ohne Eigentum gäbe es folglich auch keinen Besitz.)

Der primäre Eigentümer wäre immer die Natur, weil alles für Eigentum und Besitz relevante nur der Natur entspringt.

(Geistiges und virtuelles Eigentum zählt hier auch zu, weil es ohne natürlichen Ursprung nicht möglich wäre!)

Da aber die Natur vom gesetzlichen her weder eine natürliche noch eine juristische Person ist, kann sie ihre Ansprüche nicht gelten machen.

Somit übernehmen die (Sekundär-)Eigentümer, die natürliche und juristische Personen sind, die Verantwortung über dieses Konzept.

(Die Alternative wäre, es gäbe gar Eigentum und folglich auch keine Eigentümer. Das hebt aber die Verantwortung nicht auf, da der Mensch natürliche Ressourcen nutzt und damit eine Verantwortung der Natur gegenüber übernehmen muss.)

Ist möglicherweise ein Bild von 3 Personen und Text „EIGENTUM IST DIEBSTAHL“
Visited 6 times, 1 visit(s) today
Sag es weiter, teile es!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert