28. März 2024

Freiwirtschaft und Grundeinkommen

Widerspruch oder Ergänzung?

Im Bemühen der Gemeinwohllobby um eine neue, zukunftsweisende Verfassung für Deutschland ist von einem Basiseinkommen die Rede. Andere Worte dafür sind BGE oder einfach nur Grundeinkommen.
Dabei handelt es sich um eine regelmäßige Zahlung an jeden einzelnen Bürger, vom Kleinkind bis hin zum Altersrentner.

Für den klassischen Freiwirt gehen da natürlich die Alarmlampen an. Eine regelmäßige Zahlung ohne jeden Gegenwert ist ein leistungsloses Einkommen. Und solche müssen mit Recht ausgeschlossen werden.

Leistungslose Einkommen des Einen basieren immer auf Leistungen Anderer. Die Linke spricht in solchen Fällen von der Ausbeutung des Menschen, meist vieler Menschen, durch den Menschen, meist Einzelne. Und verlegt diese Ausbeutung allein in den produktiven Bereich. Für Freiwirte ist das zu kurz gedacht. Denn die echte Ausbeutung ist im monetären Sektor zu finden. Mit Hilfe der Komponenten Zeit und Zins wird dort permanent unser Tauschmittel von den produktiven Kräften der Gesellschaft zu den Vermögenden umverteilt. Und diese Umverteilung ist um ein zigfaches effektiver als sie je durch den Besitz an Produktionsmitteln gegenüber dem sich zum Verdingen gezwungenen Besitzlosen geschehen kann. Ja selbst, der sich selbsausbeutende Kleinbesitzer von Produktionsmittel, der Handwerker, ja selbst der mittelgroße Besitzer, Gewerbetreibende mit wenigen Angestellten wird über die Zeit/Zins Komponente von den Kapitalbesitzern abgezockt. Nur bemerkt er dies nicht so schnell wie der kleine Werktätige und der schon von jeglicher produktiver Tätigkeit ausgeschlossene Arbeitslose bzw. Hartzi.

Der Ansatz des Freiwirtes ist es nun, dem Geld Beine zu machen, damit es nicht mehr über Gebühr angehäuft und gehortet werden kann. Eine Umlaufsicherung, Demurage, soll das Geld in Umlauf zwingen und die Akumulation auf wenigen Konten unterbinden. So wird genügend umlaufendes Tauschmittel für alle bereitgestellt und über den Wertschöpfungsprozess verteilt.

Das in der Gemeinwohl-Verfassung angeprochene Basiseinkommen wiederum wird im Rahmen der allgemeinen, pro Kopf gebundenen Geldschöpfung entnommen und so erzeugt. Die Finanzierung wird also nicht über Besteuerung oder andersweite Enteignungen erbracht. Für diese Basiseinkommen hat niemand Fremdes eine Leistung vollbringen müssen, welche dann abgeschöpft und umverteilt wird. Allein die Tatsache, ein Mensch zu sein genügt, um einen Anteil am frisch geschöpften Tauschmittel zu erhalten. Die auch hier vorgesehene Demurage verhindert genauso wie im freiwirtschaftlichen Ansatz die Anhäufung von Geld. Eine Flucht in unvermehrbare Sachwerte wird ebenso durch Vergesellschaftung im sinne des Gemeineigentums an natürlichen Resourcen bei gleichzeitiger mit der Gemeinschaft entschädigender privater Nutzuung ausgeschlossen.

Im Prinzip spielt es keine Rolle, wie das Geld unter die Menschen kommt, wichtig allein ist die Notwendikeit, das wichtigste der Wirtschaftselemente im Fluss zu halten. Und dies ist bei dem Entwurf mit Basiseinkommen gegeben. Somit ist dies eine aus meiner Sicht hervorragende Ergänzung zu den gesellschen Prinzipien.

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