10. Dezember 2024

Wahrheitsministerien haben Hochkonjunktur

Neben den Bestrebungen der WHO, alles zu zensieren, nimmt die EU sich jetzt schon das Recht, soziale Medien abzuschalten. Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Thierry Breton betonte, dass soziale Medien wie Snapchat oder TikTok während der jüngsten Unruhen in Frankreich nicht genug für die öffentliche Sicherheit getan hätten. „Sie werden mehr tun müssen“, sagte Breton im Fernsehsender France Info. Ab dem 25. August 2023 soll vieles nicht mehr möglich sein in den sozialen Netzwerken, und zwar nicht nur in Frankreich, sondern auch EU-weit. An diesem Tag entfaltet das EU-Gesetz über digitale Dienste (GdD, Englisch: Digital Services Act, DSA) seine Wirkung auf 19 „sehr große“ Onlineplattformen und Suchmaschinen. Es wird erwartet, dass der Digital Services Act eine der strengsten Zensurmaßnahmen sein wird, die die EU bisher ergriffen hat.

Die Auswirkungen beschreibt Thierry Breton so: „Wenn es hasserfüllte Inhalte gibt, die zum Beispiel zur Revolte aufrufen, die zum Töten oder zum Anzünden von Autos aufrufen, sind sie (die sozialen Netzwerke) verpflichtet, diese Inhalte sofort zu löschen. Wenn sie dies nicht tun, werden sie sofort bestraft.“ Als Strafen werden Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes gegen die Big-Tech-Unternehmen genannt. Sollten sie weiterhin Anlass für Beschwerden bieten, müssten die Plattformen am Ende sogar mit einer Abschaltung „auf unserem Territorium“ rechnen, so Breton mit unklarem Bezug. Mehr dazu kann hier nachgelesen werden. https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/eu-digital-services-act/ 

Oder hier lesen wir, warum das hehre Ziel Hassrede zu bekämpfen nur der Vorwand für umfangreiche Zensurmaßnahmen ist https://ansage.org/die-who-auf-dem-weg-zur-weltmanipulations-organisation/ 

Musk kontert sogar EU-Zensur: Alle Anträge auf Löschung von Posts werden veröffentlicht. Damit können wir mindestens etwas verfolgen, was sie alles gelöscht haben wollen.  https://exxpress.at/musk-kontert-eu-zensur-alle-antraege-auf-loeschung-von-posts-werden-veroeffentlicht/ 

Auch wenn zensiert werden wird, Strafanzeigen und Verfassungsbeschwerden dürfen wir ja noch einreichen, noch! So unsere Strafanzeige an die Bundesgeneralanwaltschaft gegen die Bundesregierung wegen des Verdachts auf u.a. Hochverrat und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zur Strafanzeige haben wir auf unserer Seite noch mehr Informationen hochgeladen. Damit werden auch einige offene Fragen beantwortet.   http://gemeinwohl-lobby.de/strafanzeige/ 

Volkgesetzgebung ist unerlässlich. Wir pochen auf unser Recht lt. Art 20 Satz 2 GG, außer Wahlen auch Abstimmungen durch das Volk wahrnehmen zu können. Nehmen Sie bitte an der Abstimmung zur Volksgesetzgebung teil! Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es bitte per Post an die angegebene Adresse!  https://gemeinwohl-lobby.de/volksabstimmung/

Mit herzlichen Grüßen
Team Gemeinwohllobby und
Marianne Grimmenstein

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