Unsere Grundrechte sind in höchster Gefahr durch die WHO!
Es kommt weiter Arbeit auf uns zu. Für alle, die schon an unseren Aktionen teilgenommen haben, einen ganz herzlichen Dank. Doch es geht weiter. Auch in diesem Newsletter lancieren wir zwei weitere wichtige Aktionen zu diesem Thema, die jedem Zeit und auch etwas Geld kosten, wenn er mitmacht. Aber müssen wir nicht alles Mögliche versuchen, wenn es um die Einschränkung unserer Grundrechte geht? Wir meinen JA!
Verfassungsbeschwerde ist eingereicht
In der vergangenen Woche wurde die erste Verfassungsbeschwerde gegen die drohende Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die drei Kläger sind zwei Menschenrechtsbeauftragten der Menschenrechtsorganisation UNITED FOR FREEDOM, Uwe Kranz und Marianne Grimmenstein, und ein Arzt. Mehrere Länder, darunter Israel, USA, Argentinien, Österreich, Ungarn, Italien, haben mit der Begründung die Änderungen der Gesundheitsvorschriften abgelehnt, dass ihre Souveränität mit einer Annahme der neuen Gesundheitsvorschriften eindeutig bedroht ist.
Deutschland beabsichtigt trotz dieser Tatsache, die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) zu ratifizieren. Am 16. Juli 2025 hat das Bundesgesundheitsministerium das vorgesehene Zustimmungsgesetz zur Ratifizierung der IGV veröffentlicht. Im Artikel 2 des Zustimmungsgesetzes steht, dass die elementaren Menschenrechte durch die Annahme der neuen IGV nicht mehr garantiert werden. Der Bundestag kommt erst am 8. September nach der parlamentarischen Sommerpausewieder zusammen. Wann das vorgesehene Zustimmungsgesetz dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wird, ist noch nicht bekannt. Deshalb wurde die Verfassungsbeschwerde jetzt schon eingereicht.
Der Text der Verfassungsbeschwerde ist erneut für alle zum selbst Einreichen freigegeben. Jetzt ist es wichtig, dass sich viele Bürger damit gegen den Verlust der Grundrechte widersetzen. Wir bieten zwei Varianten an:
1. Verfassungsbeschwerde einer Person
2. Verfassungsbeschwerde von 2-3 Personen.
Wenn 2-3 Personen einreichen, muss die Adresse von jedem Beteiligten angegeben werden und alle 2-3 Teilnehmer müssen die letzte Seite unterschreiben.
Wir, die Bürger, müssen wieder ein Zeichen gegen den drohenden Verlust der Grundrechte setzen, deshalb ist es sehr wichtig, dass Karlsruhe viele Verfassungsbeschwerden erhält. Wer bereit ist, die Verfassungsbeschwerde einzureichen, und irgendein Problem mit der Einreichung hat, sollte sich bei uns melden. Wir helfen. Die Email-Adresse für Hilfe bei der Aktion, befindet sich auf der Informationsseite.
Alle Informationen und Unterlagen unter diesem Link:
Weitere Aktionen zu IGV
Auch die Abgeordneten im Bundestag müssen erneut benachrichtigt werden. Diesmal mit Email. Wir bitten jeden, seinen örtlichen Abgeordneten möglichst in seinem Wahlkreisbüro mit einem von uns vorbereiteten Email-Text anzuschreiben. Die Briefaktion des Vereins „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ hat gezeigt, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die komplexe Thematik und die mit dem Machtzuwachs der WHO einhergehenden Probleme und Risiken nicht erkannt haben und den Verlautbarungen der Bundesregierung folgen.
Wir bitten um Rückmeldung an kontakt@gemeinwohl-lobby.de, welche Abgeordneten schon angeschrieben wurden. Der Email-Text mit den Bundestagsadressen der Abgeordneten ist hier zu finden:
VORMERKEN: Nächstes Diskussionsforum
Wir laden jetzt schon herzlich zum nächsten Diskussionsforum ein, der Termin ist der 4. September 2025, 19 Uhr. Marianne Grimmenstein wird über die Gesamtproblematik WHO/IGV/ und die eingereichte Verfassungsbeschwerde referieren. Link zu dem Diskussionsabend:
https://us06web.zoom.us/j/88122007076?pwd=zLn6ojAGunXs0tnBpalEBIbaUuwluq.1
Polizeigesetz – Eine gute Nachricht
Der aktuelle Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz sieht u.a. vor, dass Personen präventiv mit Staatstrojanern überwacht werden dürfen, um Gefahren abzuwehren – auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“. Die Verfassungsbeschwerde des Vereins Digitalcourage gegen den Staatstrojaner war erfolgreich – und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat es in sich. Karlsruhe hat den Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auf besonders schwere Straftaten begrenzt. Für Delikte mit einer Höchststrafe von bis zu drei Jahren ist der Einsatz verfassungswidrig – auch rückwirkend. Damit zieht das Gericht eine klare Grenze gegen den Trend, immer weitreichendere Überwachungsmaßnahmen auch auf Bagatelldelikte auszudehnen.
Auch die Ermächtigung zur Online-Durchsuchung von Computern und Smartphones erklärte das Gericht in Teilen für verfassungswidrig – und das aus einem formalen, aber gewichtigen Grund: Das Gesetz hat das sogenannte Zitiergebot verletzt. Dieses schreibt vor, dass ein Gesetz ausdrücklich die Grundrechte benennen muss, in die es eingreift. Diese „Warn- und Besinnungsfunktion“ zwingt den Gesetzgeber, sich der Schwere eines Grundrechtseingriffs bewusst zu werden und darüber öffentlich zu debattieren. Das Gericht stellte fest: Wer das unterlässt, entzieht sich dieser Verantwortung. Eine deutliche Klatsche für den Gesetzgeber.
Bitte machen Sie auch mit bei unserer Polizeigesetz-Aktion! Es lohnt sich. Es ist nur ein Brief an den Bundesinnenminister.
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2025/08/Bundesinnenminister-Dobrindt.pdf
Mit herzlichen Grüßen
Team Gemeinwohllobby und
Marianne Grimmenstein