Sachsen war bislang das letzte der Bundesländer welches einen kleinen Obolus als Erziehungsgehalt für Kinder bis 3 Jahre gewährte. Dies soll jetzt auf Bestreben der so sozialen linken und grünen wegfallen.
Muss solches aber sein? Kann man sich wirklich nicht leisten ein entsprechendes Gehalt zu zahlen?
die HUMANwirtschaft hat für Deutschland gesehen einmal nachgerechnet.
Die Humanwirtschaft nutzt dazu den geoliberalen Ansatz, das aller Grund und Boden, alle unvermehrbaren Güter Gemeingüter sind und allen Menschen gehören, aber privat genutzt werden dürfen. Diese Private Nutzung erfolgt auf Pachbasis.
Modellrechnung:
Um zu berechnen, wie hoch ein Erziehungsgehalt aus der Bodenrente für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren in Deutschland wäre, müssen wir die verfügbaren volkswirtschaftlichen Daten zur Bodenrente mit den aktuellen demografischen Daten kombinieren. Da es sich hierbei um ein reformpolitisches Modell handelt, nutzen wir für eine realistische Modellrechnung aktuelle Durchschnittswerte.
- Die Ausgangsdaten (Schätzwerte für Deutschland)
Das Potenzial der Bodenrente: Ökonomen schätzen den gesamten jährlichen Bodenertrag (Miet- und Pachtäquivalente sowie Wertzuwächse von Grund und Boden) in Deutschland konservativ auf rund 100 bis 150 Milliarden Euro, wenn man einen moderaten Anteil gezielt für familiäre Zwecke ansetzt. Wir nehmen für ein stabiles Modell ein Budget von 120 Milliarden Euro pro Jahr an.
Anzahl der Kinder (0 bis 6 Jahre): In Deutschland leben aktuell etwa 4,8 Millionen Kinder im Alter von unter 7 Jahren. Das sind etwa 2,4 Millionen Kinder in der Altersgruppe von 0 bis 3 Jahren und nochmals etwa 2,4 Millionen Kinder in der Altersgruppe von 3 bis 6 Jahren. - Die Verteilungs-Logik (Gewichtung nach Alter)
Die Vorgabe verlangt, dass die ersten drei Lebensjahre (0 bis 3 Jahre) höher vergütet werden als die darauffolgenden drei Jahre (3 bis 6 Jahre). Wir setzen dafür ein realistisches Gewichtungsverhältnis von 2 zu 1 an. Das bedeutet: Ein Kind in den ersten drei Jahren erhält den doppelten Betrag eines Kindes im Kindergartenalter, um den höheren Betreuungsaufwand im Kleinkindalter finanziell abzufedern.
Gruppe 1 (0 bis 3 Jahre): ca. 2,4 Millionen Kinder erhalten den Faktor 2.
Gruppe 2 (3 bis 6 Jahre): ca. 2,4 Millionen Kinder erhalten den Faktor 1. - Um den monatlichen Betrag zu ermitteln, teilen wir das Budget durch die gewichteten Anteile aller Kinder.
Schritt 1: Zuerst ermitteln wir das Gesamtbudget pro Monat. Wenn wir 120 Milliarden Euro durch 12 Monate teilen, ergibt das ein monatliches Budget von genau 10 Milliarden Euro.
Schritt 2: Jetzt berechnen wir die gewichteten Anteile. Wir multiplizieren 2,4 Millionen Kinder der ersten Gruppe mit dem Faktor 2, was 4,8 Millionen Anteile ergibt. Dazu addieren wir die 2,4 Millionen Kinder der zweiten Gruppe multipliziert mit dem Faktor 1, also 2,4 Millionen Anteile. Zusammen ergibt das 7,2 Millionen Anteile (4,8 Millionen plus 2,4 Millionen).
Schritt 3: Nun teilen wir das monatliche Budget durch die Gesamtzahl der Anteile. 10 Milliarden Euro geteilt durch 7,2 Millionen Anteile ergibt einen Wert von gerundet 1.388,89 Euro für einen einzelnen Anteil. - Das Ergebnis
Aus dieser Verteilung der Bodenrente ergeben sich folgende monatliche Erziehungsgehälter pro Kind:
Für Kinder von 0 bis 3 Jahren (die ersten 36 Monate mit dem hohen Faktor 2):
Das Erziehungsgehalt beträgt zweimal 1.388,89 Euro, was gerundet ca. 2.777 Euro brutto im Monat entspricht.
Für Kinder von 3 bis 6 Jahren (bis zum Schuleintritt mit dem Basis-Faktor 1):
Das Erziehungsgehalt beträgt genau einen Anteil, also ca. 1.389 Euro brutto im Monat.
Wichtiger Hinweis zur Realität des Modells:
In realen Konzepten zum Erziehungsgehalt wird dieses Einkommen meist als steuerpflichtiges Gehalt verstanden. Netto würde den Eltern – je nach persönlicher Steuerklasse – bei den kleinsten Kindern somit ein Betrag von ca. 1.800 bis 2.100 Euro zur Verfügung stehen. Dies entspricht dem angestrebten Ziel, die private Erziehungsarbeit einem durchschnittlichen Erwerbseinkommen gleichzustellen.
In einer humanwirtschaftlichen Gesellschaft würde es daher kein Problem darstellen, die elterliche Erziehungsarbeit anerkennend zu entlohnen. Und gemäß der individuellen Freiheit des Einzelnen könnten Eltern jederzeit entscheiden, ob sie mit diesem Geld eine Fremdbetreuung (Kita) eigenverantwortlich nutzen wollen oder selbst die Erziehungsarbeit allein bewältigen möchten.
Achtung: Diesen Erziehungsgehalt ist nicht mit einem sogenannten Grundeinkommen gleichzusetzten. Erziehungsgehalt ist ein Leistungslohn.
Ebenso wird hier kein Kindergeld eingerechnet. Dieses stellt vielmehr eine “Rente” für “erwerbsunfähige Personen” dar und käme obendrauf. (bis zur wirtschaftichen Selbstständigkeit der Kinder).
Würden die Eltern Grundeinkommen beziehen, wäre dies ebenfalls nicht anrechenbar. Da Grundeinkommen keinerlei leistungsorientierte Faktoren enthält. Es ist allein mit der Existenz der Person verknüpft.

