19. April 2024

Eigene Meinung – Tschüss!

Bisher galt in jedem demokratischen Land das Recht auf eine eigene Meinung. Und “Eigene Meinung” heißt, Mensch darf auch Dinge sagen, welche der öffentlichen Meinung entgegen stehen. Auch in Deutschland war dies bisher usus.

Bisher? Sind wir denn keine Demokratie mehr? Darf man jetzt nicht mehr alles sagen?
In weit wir noch eine Demokratie sind, sollte sich jeder selbst beantworten. Wahlen als Zeichen einer Demokratie sind da ein schlechte Kriterium. Die Mehrheit des Volkes als Basis für politische Entscheidungen sind ein weiteres Kriterium, welches momentan nicht ganz zutreffend ist.
In diesem Zusammenhang entsteht die Frage, wie groß, oder vielmehr wie klein darf oder muss eine Minderheit sein, um als Regierungsform der Diktatur durch zu gehen?

Zurück zur eigenen Meinung.

Vor kurzem wurde von der Ampelmehrheit eine Gesetzesänderung im Strafgesetzbuch beschlossen:

„Der Bundestag hat einen Entwurf zur Änderung eines Gesetzes verabschiedet, wonach die Billigung, Leugnung und Verharmlosung von Völkermorden und Kriegsverbrechen grundsätzlich unter Strafe gestellt wird. Eine entsprechende Ergänzung wird im Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) vorgenommen. Nach dem neuen Absatz 5 sollen diese Taten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe belegt werden können.“

Absatz 5 des Paragrafen 130 StGB lautet in Zukunft:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.“

Bekannt ist dieser Paragraph als “Volksverhetzung”. Ein sehr allgemein gefasster und kaum angewendeter Paragraph. Lediglich im Bereich des Holocaust, bzw. der Leugnung des selben wurde er angewendet. Jetzt hat man ihn erweitert, z.B. Leugnung von Kriegverbrechen, Aufruf zu Gewalt ect. An und für sich ja erst einmal nicht schlecht. Nur wer legt fest, was was ist? Dies wird nicht ausgesagt.

Daher liegt es immer im Ermessen der jeweiligen ReGIERenden. Wieso der ReGIERenden und nicht der Justiz? Ist diese nicht unabhängig? An und für sich ja, lediglich die Staatsanwälte sind 100% weisungsgebunden, an ihren Dienstherrn, den Justizminister. Und damit sind wir wieder bei den ReGIERenden. Die Ermessensentscheidungen fallen also im Interesse der Staatsdoktrin.

Was heißt das im Einzelnen? Hier als Beispiel: Auf einer Demo gegen Russland zu hetzen und den Tod aller Russen zu fordern (eindeutig Volksverhetzung!!!!!) wird keine Konsequenzen haben, aber öffentlich ein “Danke Putin” zu verkünden, bring sofort die weisungsgebundene Staatanwaltschaft auf den Plan und eine Anzeige mit anschließender Verurteilung.
Dies ist das Ende der Meinungsfreiheit!!!

Es wird also gefährlich, in Deutschland eine abweichende Meinung zur offiziellen Staatsmeinung zu haben. Der Willkür ist jetzt Tür und Tor geöffnet. Dem gelernten DDR-Bürger ist vieles davon sehr vertraut. In China gang und gäbe. Und die chinesischen Zustände finden in unserer Regierung (Habeck) breite Zustimmung. Aus den historischen faschistischen Diktaturen kennen wir solches ebenfalls zu genüge.

Für jeden unabhängig denkfähigen Menschen bedeutet das, das er permanent mit einem Bein im Gefängniss ist. Zumindest wenn er seine Gedanken offen ausspricht. Und nicht 200%tig genau formuliert und verklausoliert.

Darüber sollte sich jeder einmal Gedanken machen. Noch ist das erlaubt. Denn das alte Lied hat seine Gültigkeit: “Die Gedanken sind frei…”

Na denn,
Denken sie einmal darüber nach –
einen schönen Tag noch!
HH

Sag es weiter, teile es!

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