26. April 2024

Auf dem Weg in den Totalitarismus

Eine Weiterleitung von Gemeinwohllobby

Das neue Wahlgesetz der Ampel ist undemokratisch!

Der Bundestag hat am 17. März 2023 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP ein neues Wahlgesetz beschlossen. Es soll die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 630 begrenzen. Dieses Ziel wird das neue Wahlrecht auch erreichen – das ist der begrüßenswerte Teil der Reform. Der Bundestag war in den vergangenen Jahrzehnten wegen Ausgleichs- und Überhangmandaten immer weiter gewachsen. Statt der vom Gesetz vorgesehenen 598 sitzen aktuell 736 Abgeordnete im Bundestag.

Die Grundmandatsklausel fällt jedoch weg. Das heißt, wenn eine Partei nicht bundesweit fünf Prozent der Stimmen erreicht, kommt sie nicht in den Bundestag. Ohne Ausnahme. Die Ausnahme galt bislang, wenn die Partei zwar unter fünf Prozent lag, aber mindestens drei Direktmandate erreichte. Die Linke sitzt nur deswegen im aktuellen Bundestag. Und die CSU ist bei der vergangenen Wahl auf gerade mal 5,2 Prozent bundesweit gekommen, da sie nur im Bayern antritt. Läge sie unter fünf Prozent, würde kein einziger Abgeordneter mehr in den Bundestag einziehen, selbst wenn er oder sie ein Direktmandat im Wahlkreis gewonnen hat. Sonst haben sich die Parteien, die im Bundestag vertreten sind, über die Wahlrechtsreformen immer wieder geeinigt.  Das scheint auch vorbei zu sein.

Direktmandat ist Direktmandat und diese „Reform“ ignoriert nun den klaren Willen der Wähler. So werden „Konkurrenten“ vom Halse geschafft. Durch diese Reform würden mindestens 8 Millionen Wählerstimmen an der Fünf- Prozent-Hürde scheitern. Sie werden im Bundestag nicht mehr vertreten sein.

Die Abschaffung der Grundmandatsklausel hat mit der Größe des Bundestags nichts zu tun. Aber wenn sie wegfällt, werden kleinere Parteien noch mehr benachteiligt. CSU und DIE LINKE wollen gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht Klage einreichen. 

Sollte dieses Gesetz so Entgültigkeit erlangen, beginnt mit der nächsten Bundestagswahl wohl die
DRITTE DEUTSCHE REPUBLIK.

1. Republik = Weimarer Republik
2. Republik = Bundesrepublik seit 1949 einschließlich Anschluss (Beitritt) der DDR zum Grundgesetz
.

(jetzt bitte keine Vergleiche mit den sogenannten Dritten Reich – das hatte schließlich mit den beiden Reichen vorher auch nichts gemeinsam
Ausser das alle jeweils in einem Krieg untergegangen sind.

1. Reich = napolionische Kriege
2. Reich = 1. Weltkrieg
3. Reich = 2. Weltkrieg
)

Gibt es Alternativen? Nun, auf diesen Seiten gab es zumindest schon einmal einen Vorschlag —-> hier entlang.

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