19. April 2024

Wir brauchen Volksentscheide!

Eine Weiterleitung von Gemeinwohllobby

Der Philosoph Andreas Urs Sommer plädiert für das direkte Mitwirken aller Bürger in der Demokratie. Das alte Repräsentationsmodell sei zu starr. An allen relevanten politischen Entscheidungen sollten die Bürger direkt mitwirken können. 

https://www.badische-zeitung.de/abschied-von-der-repraesentativen-demokratie–238129224.html

Für dieses direkte Mitwirken setzen wir uns ab jetzt verstärkt ein.  Angesichts des ausufernden Lobbyismus, der enormen Steuerverschwendungen (CumEx-Skandal, Masken-Deal usw.) und der zahlreichen Korruptionsskandale (Wirecard-Skandal, Aserbaidschan-Affäre, Korruptionsskandal im EU-Parlament usw.) ist es an der Zeit, dass die Bürger mehr Mitbestimmungsrechte erhalten und Verantwortung übernehmen. Schließlich belegen auch Meinungsumfragen seit Jahren, dass die Mehrheit der Bürger ein Mitspracherecht wünscht und bei wichtigen Fragen selbst entscheiden will.

Deshalb organisiert die Bürgerinitiative Gemeinwohllobby eine Abstimmung zu einem Ausführungsgesetz für Volksgesetzgebung auf Bundesebene. Auch nach der Anfrage anVerfassungsrechtler müssen mehrere Gesetzentwürfe für die Bürger zur Auswahl stehen, damit sie wirklich frei entscheiden können. Daher stehen die folgenden vier Gesetzentwürfe für die Bürgerinnen und Bürger zur Auswahl: SPD von 2013, DIE LINKE von 2014, Mehr Demokratie e. V. von 2013 und BI Gemeinwohllobby von 2023. Alle Gesetzentwürfe und ein Vergleich der vier Gesetzentwürfe finden Sie unter https://gemeinwohl-lobby.de/volksabstimmung/   

Nehmen Sie teil an der Abstimmung zur Volksgesetzgebung!

Hier können Sie auch Ihr persönliches Abstimmungsformular erstellen, ausdrucken, abstimmen und an die angegebene Sammelstelle per Post schicken. BITTE DIE ABSTIMMUNG VERBREITEN!

SPD und DIE LNKE haben mehrmals versucht, mit eigenen Gesetzentwürfen die Volksgesetzgebung im Bundestag durchzusetzen, aber sie wurden stets blockiert. Bei der Wiedervereinigung wurde vereinbart, dass die Volksgesetzgebung endlich auch auf Bundesebene eingeführt wird. Die verhandelnden Parteien hatten sich jedoch darauf geeinigt, dass das dazu notwendige Ausführungsgesetz nur dann geschaffen wird, wenn das Grundgesetz  mit Zweidrittelmehrheit zuerst für die Volksgesetzgebung geändert wird, obwohl die Volksgesetzgebung auf Bundesebene im Artikel 20 Grundgesetz explizit erwähnt ist. Alle Versuche der zwei Parteien, SPD und DIE LINKE, zum Erlass eines Ausführungsgesetzes für die Volksgesetzgebung auf Bundesebene sind wegen der unter den Parteien festgelegten Zweidrittelmehrheit immer wieder gescheitert.

Nach einer Anfrage unter zahlreichen Verfassungsrechtlern wurde bestätigt, dass das Grundgesetz nirgends Abstimmungen verbietet. Artikel 20 Absatz 2 GG steht unter keinem Gesetzesvorbehalt. Die Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk geschieht nach Artikel 20 Grundgesetz in Wahlen UND Abstimmungen. Das Volk hat hier bereits uneingeschränkte Kompetenz. Es muss sie nur ausüben. Da die Politik uns das notwendige Ausführungsgesetz zu Volksentscheiden verweigert, sollen wir uns das selbst geben.

Das Ausführungsgesetz mit den meisten Stimmen werden wir an den Bundestag überreichen mit der Aufforderung, das Gesetz auch auf dem parlamentarischen Weg zu verabschieden. Andernfalls klagen wir gegen den Bundestag. Eine kurze juristische Begründung zu dieser Abstimmung können Sie hier entnehmen.

Zur Abstimmung liegt das Kapitel XIV (Medien) vor. Über die beiden Kapitel XII (Rechtsordnung) und Kap. XIII (Friedensordnung) kann noch weiter abgestimmt werden. Die Vorabstimmung zu Kapitel XI (Wirtschaft) ist beendet. Die Links zu den laufenden Vorabstimmungen entnehmen Sie bitte wie immer dem nachfolgenden Link:

Mit herzlichen Grüßen
Ihre GemeinWohlLobby und
Marianne Grimmenstein

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