23. Februar 2026

Verfassungsbeschwerde eingereicht

Eine Weiterleitung der Gemeinwohllobby

Verfassungsbeschwerde und Wahlprüfungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde und Wahlprüfungsbeschwerde wurden als ein Dokument  mit Datum 15. Februar 2026 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht und ist am Mittwoch auch angekommen. Die Verfassungsbeschwerde hat im Ganzen 628 Beschwerdeführer. Davon nehmen 112 Beschwerdeführer, die sich bei uns bzgl. Wahlanfechtung meldeten, auch an der Wahlprüfungsbeschwerde teil. Hier ist das Bild von den eingereichten Dokumenten:

Es kann möglich sein, dass die 112 Beschwerdeführer  der Wahlprüfungsbeschwerde sogar zwei Aktenzeichen bekommen, falls das BVerfG diese getrennt behandelt.  Wir bitten jeden, der ein Aktenzeichen bekommen sollte, sich bei uns sofort über v-beschwerde@gemeinwohl-lobby.de unter Angabe des/der Aktenzeichen zu melden. Unter diesem Link finden Sie die eingereichte Verfassungsbeschwerde mit den 24 Anlagen:

–> Sollten die Links nicht funktionieren, bitte direkt in die Browserleiste kopieren oder nutzen Sie den Archiv-Link am Ende des Newsletters.

Der Text der Verfassungsbeschwerde ist teilweise ein schwerer, juristischer Text. Für die Allgemeinheit könnte der Text ab Seite 25-32 „Sachverhalt“ und ab Seite 78 „Begründetheit der Verfassungsbeschwerde“ ziemlich verständlich sein. Die Anlagen können für jeden sehr aufschlussreich sein. 

Öffentlichkeitsarbeit ist jetzt das A und O

Deshalb bitten wir diesmal um Ihre tatkräftige Unterstützung. Wir wollen, dass unsere Pressemitteilung von möglichst vielen Medien gelesen wird. Wir bitten all unsere Unterstützer, die es können, unsere Pressemitteilung herunterzuladen und als Anhang an verschiedene Medien mit einem kurzen Text per Email zu senden (bitte diese Aktion erst am Sonntag starten). Wir haben alles vorbereitet. Unter dem Link zur Verfassungsbeschwerde können Sie die PRESSEMITTEILUNG als PDF-Datei herunterladen.

Unter diesem Link finden Sie das kurze Anschreiben und die Presseadressen für die Emails:

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2026/02/Anschreiben-und-Adressen-1.docx

Inhalt der IGV-Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) vom 6. November 2025 durch den Bundestag. Das verabschiedete Zustimmungsgesetz ermöglicht  grundgesetzwidrige Einschränkungen u. a. wie Quarantäne, Impfpflicht, Lockdowns, Einschränkung der Bewegungsfreiheit bis hin zu Hausarrest, Überwachung von Kommunikation, Verlust der Privatsphäre, Einschränkung der Reisefreiheit, Sperrzonen für Ungeimpfte, Aufhebung des Rechts auf Brief- und Postgeheimnis oder Datenaustausch ohne weitere Prüfung. 

Die Würde des Menschen und seine Freiheitsrechte sind im Grundgesetz jedoch festgelegt. Das Grundgesetz setzt damit dem Staat und seinen Organen enge Grenzen für die Einschränkungen der Grundrechte und verlangt die Überprüfung jeder Einschränkung auf ihre Verhältnismäßigkeit, die bis jetzt aber ignoriert wurde.  

Die drei wichtigsten Themen der Verfassungsbeschwerde sind:

1. Die geänderten IGV ermöglichen eine drastisch beschleunigte Zulassung von Impfstoffen sowie Zell- und Gentherapien, außerdem die Legalisierung verpflichtender Impfungen. Diese Impfstoffe und Therapien sollen demnach nicht die üblichen Zulassungsverfahren von 10 Jahren, sondern nur 100 Tage durchlaufen. Der besonders für die BRD historisch relevante Nürnberger Kodex wird dadurch eklatant verletzt, denn dieser verbietet den unfreiwilligen experimentellen Einsatz von Medikamenten und Impfstoffen am Menschen ohne vollumfängliche Kenntnis der Risiken. Eine radikale Verkürzung der Zulassung auf 100 Tage führt unvermeidlich dazu, dass Risiken nicht einschätzbar sind und damit eine über die Risiken informierte Einwilligung objektiv unmöglich ist. Damit wird der Mensch zum Mittel der Gefahrenabwehr, zur Ressource für Forschung und zum bloßen Objekt staatlichen Handels herabgesetzt.

2. Außerdem macht die Bürgergemeinschaft das stets geltende Recht auf Meinungsfreiheit aus dem Grundgesetz geltend, da die geänderten IGV die Verpflichtung enthalten, die Meinungsfreiheit radikal einzuschränken. Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit hat diese im Oktober 2025 auf eine Anfrage bezüglich der IGV-Änderungen auch bestätigt (s. Anlage 1 zu der Verfassungsbeschwerde).

3. Die zahlreichen Änderungen der IGV vom 1. Juni 2024, die der WHO unter Einschränkung der nationalen Souveränität mehr Macht verleiht, sind nachweislich unter massiver Verletzung der bindenden Verfahrensvorschriften der WHO und des Völkerrechts zustande gekommen. Deshalb sind diese Änderungen, worauf sich das erlassene Ratifizierungsgesetz bezieht, ungültig und nichtig. Alle Verfahrensverletzungen bei der Entstehung und Verabschiedung der IGV-Änderungen sind in der Verfassungsbeschwerde dargelegt und alle Beweise sind als Anlagen der Verfassungsbeschwerde beigefügt.

Wahlprüfungsbeschwerde

Die Wahlprüfungsbeschwerde bezieht sich auf die Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl 2025. Der Gesetzgeber habe seine Pflicht, für eine korrekte Wahl zu sorgen, verletzt. Bereits 2017 habe die OSZE das deutsche System scharf kritisiert: Es gebe keinen Zeitrahmen für die Entscheidung über Beschwerden, der lange Prozess widerspreche internationalen Standards. Zurzeit kontrolliert der Bundestag seine Legitimität selbst. Das Wahlprüfungsgesetz bedürfe dringend einer Revision, denn es verletze das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und sei mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren. Wir haben angesichts der zahlreichen Verstöße gegen das Wahlgesetz auch die Neuauszählung der Stimmen verlangt. Die Wahlprüfungsbeschwerde ist in der Verfassungsbeschwerde integriert.

Nachtrag zu unserem letzten Diskussionsforum

Am vergangenen Donnerstag haben wir einen spannenden Vortrag gehört, wie schlau unser Vermögen an die Reichen delegiert wird. Der Vortrag war etwas länger aber sehr aufschlussreich. Hier veröffentlichen wir die Aufnahme des Vortrages: 

Wem das Video zu lang ist, kann es auch in zwei Teilen anschauen. Es lohnt sich! Dann veröffentlichen wir hier noch zwei Links des Referenten Ulrich Schild von Spannenberg. Er betreibt zwei Aufklärungsplattformen.

  Blog mit kritischen journalistischen Beiträgen: www.freiheitskompass.info

  Webseite mit fundierter Finanzaufklärung:
www.uvs-capital-management.de 

–> Sollten die Links nicht funktionieren, bitte direkt in die Browserleiste kopieren oder nutzen Sie den Archiv-Link am Ende des Newsletters.

Mit herzlichen Grüßen
Team Gemeinwohllobby und
Marianne Grimmenstein    

Visited 6 times, 5 visit(s) today
Sag es weiter, teile es!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert