Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz, mit tatkräftiger Hilfe und unter Federführung des “Westmächte” entstanden, verkündet. Gültigkeitsbereich: Die westlichen Besatzungszonen. Mit dieser Verkündung wurde noch nicht die BRD geschaffen, dies geschah erst am 7. September des selben Jahres.
Das Grundgesetz der BRD wird häufig auch als Verfassung bezeichnet. Dies ist aber keines wegs korrekt. Grundlage einer Verfassung ist eine Volksabstimmung über dieses “Gesetz”. Und eine solche hat bisher nicht stattgefunden. Wenn daher von einer Verfassung gesprochen wird ist das … .
Auch wenn der aus 65 Personen bestehende “parlamentarische Rat” intensiv an diesem Text als Verfassung gearbeitet hat, wurde er von den Westmächten nur als “Übergangsgesetz” in Kraft gesetzt. Als Übergang, als Provisorium bis zur Schaffung einer für ganz Deutschland im demokratischen Sinne geltenden Verfassung. Also etwas, was in Deutschland bis zum heutigen Tage nicht geschehen ist. Kann ein Land ohne Verfassung eigentlich ein demokratischer Rechtsstaat sein? Nur wenn man alle Augen, inkl. Hühneraugen, zudrückt.
Bis heute kann daher diese NICHTverfassung, das Grundgesetz, von jeder parlamentarischen Mehrheit nach belieben geändert werden. Zuletzt von einem bereits abgewählten Bundestag um den Weg über eine gigantische Verschuldung in den nächsten Krieg frei zu machen.
Etwas anders lief es in der Ostzone, der späteren DDR. Diese hatt in ihrer kurzen Geschichte 3 – in Worten – DREI – Verfassungen. Und jede in einer Volksabstimmung beschlossen.
Am 7. Oktober 1949 wurde die DDR gegründet. Gleichzeitig trat die erste Verfassung der DDR in Kraft. Diese lehnte sich einerseits eng an die Weimarer Verfassung an, unterschied sich in bestimmten Bereichen aber auch deutlich von ihr.
So gab es z. B. ein als Grundrecht verankertes “Recht auf Leben”.
Sie legte z. B. die staatliche Wirtschaftsplanung, die Enteignung von Großgrundbesitz und die Schaffung einer Einheitsschule fest. Vor allem aber wurde die Gewaltenteilung, die man als undemokratisch ansah, abgelehnt. Das Volk erhielt über die Volkskammer die Kontrolle über die Regierung (Exekutive, den Ministerrat), die Gesetzgebung (Legislative) und die Rechtsprechung (Judikative, Absetzbarkeit von Richtern). Quasi die Umsetzung des Reichtstagsspruches: “Alle Macht geht vomVolke aus”!
Das Berufsbeamtentum wurde abgeschafft, es gab also keine Beamten des Staates mehr, sondern nur noch Staatsangestellte.
Artikel 1 besagte:
“(1) Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf.
(2) Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; alle übrigen Angelegenheiten werden von den Ländern selbständig entschieden.
(3) Die Entscheidungen der Republik werden grundsätzlich von den Ländern ausgeführt.
(4) Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.”
Ein möglicher Zusammenschluss mit der Bundesrepublik wurde offen gelassen.
Weitere Beispiele für Artikel:
Artikel 6 (1): Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleichberechtigt.
Artikel 6 (2): Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhass, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches.
Artikel 10 (3): Jeder Bürger ist berechtigt, auszuwandern. Dieses Recht kann nur durch Gesetz der Republik beschränkt werden.
Artikel 24 (5): Der private Großgrundbesitz, der mehr als 100 Hektar umfasst, ist aufgelöst und wird ohne Entschädigung aufgeteilt.
Neue DDR-Verfassungen 1968 und 1974
Die weltpolitischen Veränderungen und der Aufsteig der DDR zu den führenden Wirtschaftsmächten führetn zu Änderungen der Verfassung und dokumentierten auch diesen politischen Wandel. Unter Walter Ulbricht wurde die Verfassung 1968 eine sozialistische. So wurde in ihr der Herrschaftsanspruch der SED niedergeschrieben.
1974 betonte man dann die Verbundenheit mit der Sowjetunion und tilgte alle Hinweise auf eine deutsche Nation. Die deutsche Einheit stand nicht mehr zur Debatte.
Artikel 1 besagte nun: “Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern.”
Gegenwart und Ausblick
Während es in der DDR praktisch mit dem 89er Ereigniss 3 Verfassungsänderungen gab, hat die Bundesrepublik ihr Grundgessetz bereits 67 mal geändert. Also nahezu jährlich. (wieviel von den “Grund” ist da noch übrig?)
Seit der Vereinigung gab es einige Verfassungsentwürfe für eine “Neue Deutsche Verfassung”. Oft werden solche Entwürfe aber von den gegenwärtigen Machthabern der Bundesrepublik als Reichsbürgertum gefrämt.
Allerdings hat sich auch bereits eine Verfassungsgebende Versammlung als Voraussetzung für die Gestaltung einer echten deutschen Verfassung gebildet – die Gemeinwohllobby. Der Arbeitstitel dieser Verfassung: GesellschaftsFAIRtrag.
Die HUMANwirtschaft hat z.B. bei dem Kapital Finanzen aktiv mitgewirkt.

