Gemeinwohl-News vom 04. Juli 2026

Eine Weiterleitung der Gemeinwohllobby

Es gibt auch gute Nachrichten

In Schweden müssen seit dem 1. Juli nach einem neuen Gesetz Lebensmittelgeschäfte und Apotheken Bargeld annehmen. In Schweden läuft fast alles über Karte oder Handy. Doch jetzt sollen zumindest manche Geschäfte wieder Scheine und Münzen akzeptieren müssen. Strafen für Zuwiderhandlungen sind allerdings nicht vorgesehen. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Geschäfte ohne bemannte Kassen. Damit will Schweden etwa in Krisen besser für technische Ausfälle gewappnet sein. Gleichzeitig sollen Menschen, die mit digitalen Bezahlformen nicht zurechtkommen, nicht ausgeschlossen werden. Zwar insgesamt eine halbherzige Rückfalllösung, aber immerhin ein gutes Zeichen für den Bargelderhalt. 

https://taz.de/Neues-Gesetz-in-Kraft/!6192364

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Die Einführung des digitalen Euros konkretisiert sich

Die Einführung des digitalen Euros rückt leider immer näher. Vom Schutz des Bargeldes hört man wenig. Nach monatelangen Verhandlungen wurde der Gesetzentwurf zum Digitalen Euro am 23. Juni 2026 im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments angenommen. Nun steht eine entscheidende Abstimmung im Plenum bevor. Europäische Bürger haben jedoch keinen digitalen Euro gefordert. Bargeld schützt die Privatsphäre. Bargeld ist Unabhängigkeit. Ohne Bargeld verlieren wir die einzige echte Ausweichmöglichkeit außerhalb von Banken, Apps, digitalen IDs, Zahlungsnetzwerken und zentralisierten Systemen. Die Petition “Die Abstimmung steht bevor: STOPPT DEN DIGITALEN EURO!” haben schon über 100.000  Menschen unterschrieben. Bitte auch mitzeichnen. Es ist wichtig. Hier ist der Link:

https://citizengo.org/de-de/fr/18567

Beschneidung des Informationsrechts

Während die Bürger von einem misstrauischen, informationshungrigen Staat immer gläserner gemacht werden, will Schwarz-rot ihnen massiv erschweren, die Informationen zu bekommen, die sie für eine wirksame Kontrolle des Regierungshandelns brauchen. Sie will die Auskunftsrechte über das Regierungshandeln aus dem Informationsfreiheitsgesetz auf ein Minimum reduzieren, verbirgt das aber hinter wohlklingenden Floskeln. Dass jeder Bürger Auskunft über die Masken- oder Immobiliendeals des früheren Gesundheitsministers und jetzigen Fraktionschefs der Union verlangen kann, oder dass Journalisten unter Rückgriff auf das Informationsfreiheitsgesetz die Protokolle des RKI freiklagen können, soll nicht wieder vorkommen.

Hartes Urteil in Spanien

Ticken die Uhren – zumindest bei der Justiz –  in Spanien noch anders? Man mag es fast glauben. Am 22. Juni 2026 hat die Strafkammer des obersten Gerichtshofes einstimmig die damaligen Verantwortlichen u.a. den Ex-Verkehrsminister José Luis Ábalos wegen der Masken-Deals zu Höchststrafen verurteilt.

In Deutschland – in unserem Rechtsstaat – ist das bisher undenkbar!


https://de.euronews.com/my-europe/2026/06/22/24-haft-ex-minister-abalos-urteil-spanien-maskenaffare

Strafanzeige gegen drei Richter

Die Unterstützer der Strafanzeige gegen drei Richter am Bundesverfassungsgericht erhalten hintereinander den Beschluss der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Der Beschluss erhält erneut nichtssagende Begründung. Es ist also erlaubt, über eine falsche Verfassungsbeschwerde ein Urteil zu fällen und das auch noch richtig zu titulieren. In dem Bescheid steht, dass man innerhalb zwei Wochen nach Zugang des Bescheids Beschwerde einlegen könnte. Ein Mitstreiter hat schon eine Beschwerde eingelegt. 

Wie und ob wir weitermachen, werden wir in den nächsten Tagen entscheiden. Sich an eine weitere Staatsanwaltschaft zu wenden, hat wahrscheinlich keinen großen Sinn, denn die Staatsanwaltschaften sind alle weisungsgebunden und wir bekommen denselben Unsinn aufgetischt. Der Rechtsstaat funktioniert nicht mehr, ein Grund zu reagieren und zu zeigen, dass die Bürger dies nicht akzeptieren.  


Umfrage zu Direktwahl oder Losverfahren

Wie sollen die Parlamentarier gewählt werden, damit der Lobbyismus ausgeschaltet wird und die Sicherheit der Wahl gewährleistet ist? Das ist eine der brennenden Fragen der Demokratie. Wenn Sie es noch nicht getan haben, nehmen Sie bitte an der nachfolgenden Umfrage teil, in der wir dem Wahlverfahren das Losverfahren gegenüberstellen. Sie entscheiden – auch für sich selber – bei welchen der 10 Kriterien des Vergleichs sie den geringsten Widerstand aufbringen mögen. Mit Ihrer Teilnahme helfen Sie uns, unseren GesellschaftsFAIRtrag voranzubringen.

https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSeVXk-Cef5pfzJiA3s-HTMpqSzFFWpKvBmDDZ-9FQLZUYcbAw/viewform

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Mit herzlichen Grüßen
Team Gemeinwohllobby und
Marianne Grimmenstein    

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